Hinter dem Oberbegriff Elektrofahrrad verbergen sich gleich mehrere Definitionen der unabhängigen Fortbewegung. Grundsätzlich gilt, dass alle Elektrofahrräder mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind. Dieser unterstützt den Radler beim Vorrankommen, es gibt jedoch einige Unterschiede:
Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) muss der Fahrer aktiv in die Pedale treten, um die Motorunterstützung zu aktvieren. Sobald sich das Pedal nach vorne bewegt, startet automatisch der Motor. Die maximale Geschwindigkeit eines Pedelecs liegt bei 25 km/h. Ein Pedelec gilt daher als Fahrrad, für das keine Helmpflicht besteht. Eine Versicherung muss ebenfalls nicht abgeschlossen werden.
Die schnellere Ausführung der Pedelecs sind die so genannten S-Pedelec (S für Speed). Im Gegensatz zum normalen Pedelec sind hier Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erlaubt. Es handelt sich somit um ein Kleinkraftrad, für welches sowohl ein Versicherungskennzeichen, ein Führerschein (oder Mofaführerschein) sowie ein Mindestalter von 15 Jahren vorgegeben ist. Weiterhin gilt zu beachten, dass auf S-Pedelecs Helmpflicht gilt und diese auf Radwegen nicht zugelassen sind.
Der Motor des E-Bikes hingegen lässt sich bei Bedarf zuschalten. Er ist nicht an die Pedale gekoppelt und funktioniert auch ohne deren Betätigung. Es ist also möglich gänzlich ohne Muskelkraft von A nach B zu kommen. Ein E-Bike gilt ebenfalls wie das S-Pedelec nicht als Fahrrad, sondern als Leichtkraftrad. Bei E-Bikes unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Geschwindigkeitskategorien:
Liegt die Motorleistung bei maximal 500 Watt und die mögliche Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, spricht man von einem Leichtmofa. Es besteht keine Helmpflicht.
Bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h gilt das E-Bike als Mofa (motorisiertes Fahrrad). In beiden Fällen ist ein Versicherungskennzeichen, ein Führerschein (auch Mofaführerschein) sowie ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben.
Fährt ein E-Bike bis maximal 45 km/h, ist ein Führerschein der Klasse M (Kleinkrafträder) vorgeschrieben. Es muss ein geeigneter Helm getragen sowie ein Versicherungskennzeichen angebracht werden. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Nutzung von Radwegen ist untersagt.
Wenn Sie bei der nächsten Radtour ein Elektrofahrrad ohne Versicherungskennzeichen sehen, handelt es sich also um ein Pedelec und nicht um ein E-Bike.